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    Volksbegehren gegen Massentierhaltung in Brandenburg

    ein Blogeintrag vom 07. September 2015

    Volksbegehren 2015/2016

    Das Volksbegehren gegen Massentierhaltung fordert den Brandenburger Landtag auf, «alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um die stetige Ausbreitung der Massentierhaltungsanlagen in Brandenburg zu unterbinden». Zudem wird der Landtag aufgefordert, sich «für die Einbringung eines Gesetzesentwurfes in den Bundesrat einzusetzen», um unter anderem eine Verschärfung des Immissionsschutzrechtes zu erwirken. Hinter der Aktion steht das Ende 2013 in Potsdam gegründete Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg, eine Bürgerinitiative die sich für eine nachhaltige Landwirtschaft, mehr Umweltschutz in der Agrarlandschaft sowie die Vertretung von Verbraucherinteressen ausspricht (siehe auch unser Blog-Eintrag vom 18.04.2014).

    Bereits im letzten Jahr sammelte das Aktionsbündnis Unterschriften für eine Volksinitiative. Es kamen fast 34.000 Unterschriften zusammen, also weitaus mehr als die für ein Volksinitiative in Brandenburg benötigten 20.000 Unterschriften. Der zweite Schritt ist nun das Volksbegehren. Hierzu müssen sich mindestens 80.000 Bürger innerhalb von sechs Monaten in die amtlichen Eintragungslisten eintragen. Das Volksbegehren ist der letzte Schritt vor einem Volksentscheid, an dem mindestens ein Viertel aller Stimmberechtigten teilnehmen und mindestens die Hälfte dafür stimmen muss.

    Wie funktioniert es? Wer das Volksbegehren unterstützen möchte, muss sich in die amtliche Liste bei der zuständigen Wahlbehörde eintragen lassen. Die Unterlagen müssen dazu zunächst beantraget werden, das geht beispielsweise über die Webseite des Volksbegehrens. Die Unterlagen kommen dann per Post nach Hause und können protofrei bis spätestens zum 14. Januar 2016 an die zuständige Wahlbehörde zurückgeschickt werden.

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